Startseite > Rechtsgebiete > Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung ...
Meine Kanzlei vertritt Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, sowohl im Zivilrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungsrecht.
Im Verkehrsrecht führe ich für Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Schadensregulierung gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch. Hier sollten Sie auf meine jahrelange Erfahrung mit Haftpflichtversicherern vertrauen.
Sie sollten auch wissen, daß die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet ist, die anfallenden Anwaltskosten zu tragen, soweit eine Haftung für den Schadenfall besteht.
Im Bedarfsfalle kann ich Ihnen einen Sachverständigen zur Begutachtung des an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schadens benennen, bzw. beauftragen.
Die Erfahrung zeigt, daß es sich nicht empfiehlt, einen Verkehrsunfall alleine abzuwickeln oder Werkstätten eine Abtretungserklärung zu unterschreiben, da häufig nicht alle durchsetzbaren Schadenspositionen geltend gemacht werden, weil die hierzu erforderliche Fachkenntnis fehlt, so z. B. in welcher Höhe ein angemessenes Schmerzensgeld anzusetzen ist.
Zudem kann der „Papierkrieg“ mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung mühsam und zeitaufwändig sein. Diese Arbeit wird Ihnen von meiner Kanzlei abgenommen.
Sollte eine einvernehmliche Regulierung mit der Haftpflichtversicherung nicht zustande kommen, erhebe ich gerne auch Klage vor dem zuständigen Gericht.