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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldverfahren, Fahreignungsgutachten, Fahrerlaubnis, Nötigung, Trunkenheit, Unfallflucht ...
Auch beim Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr, wie Nötigung, Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer u. a. ist meine Kanzlei für Sie der richtige Ansprechpartner.
Dies betrifft selbstverständlich auch Bußgeldverfahren und Verfahren gegenüber der Verwaltungsbehörde.
Die Verwaltungsbehörde wird dann tätig, wenn sie auf Grund vorangegangener Verstöße oder Verurteilungen zu der Auffassung kommt, Sie seien nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und Ihnen deshalb die Fahrerlaubnis mit der Begründung zu entziehen beabsichtigt, bzw. die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens verlangt.
Im Bußgeldverfahren beachten Sie bitte die Einspruchsfristen, die zwei Wochen nach Zustellung betragen. Es ist deshalb von Wichtigkeit, kurzfristig einen Besprechungstermin zu vereinbaren.